Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Allgemeines:

Grundlage eines Mietvertrages mit der Firma »Bulli Paul, Inh. Sebastian Geier« sind die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen.

 

2. Buchungsvertrag:

Die Anfrage zur  Buchung des Fahrzeugs mit Chauffeur kommt schriftlich zustande ( oder e-Mail). Der Vermieter erstellt ein schriftliches Angebot. Der Mieter erkennt mit seiner Unterschrift den Inhalt des Angebotes sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Mündliche Nebenvereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Das Angebot muss innerhalb von 14 Tagen unterschrieben zurückgesendet werden, da ansonsten der Vertrag nicht  zustande kommt und somit der gewünschte Termin nicht reserviert werden kann.

 

Eine Stornierung der Buchung wird nach den Grundlagen der Zahlungsbedingungen (8.) in Rechnung gestellt.

 

3. Buchungstermine:

Der Vermieter ist jederzeit bemüht, Terminvereinbarungen einzuhalten. Bei Verhinderung (z.B. durch Stau, Defekt des Fahrzeuges etc.) senden wir umgehend eine entsprechende Nachricht per Telefon,an den Auftraggeber, der damit auf jegliche Regressansprüche wegen einer Termin Absage oder Terminverzögerung verzichtet. Der Vermieter ist immer bemüht, ein  Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, erstattet der Vermieter bereits geleistete Zahlungen zurück.

 

4. Leistungspflicht des Vermieters:

Der Vermieter ist aufgrund einer gesetzlichen Anordnung von Fahrverbot wegen Ozon-, Smogalarm, etc. sowie bei Einwirkung höherer Gewalt und  Witterungsbedingten Einflüssen, wie Schnee und Eis, die ein unvertretbares Sicherheitsrisiko mit sich führen, von seiner Leistungspflicht befreit.

 

5. Haftung der Vermieterin:

Entstehen dem Mieter Schäden, die auf ein Versagen des Fahrzeugs zurückzuführen sind, haftet der Vermieter nur dann, wenn das Versagen auf Vorsätzlichkeit oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Fällt das Fahrzeug wegen technischen Defekte oder anderen Gründen während der Mietdauer aus, die einen außerplanmäßigen Werkstattaufenthalt erfordern, sind daraus resultierende Ansprüche irgendwelcher Art gegen des Vermieters ausgeschlossen. Der Vermieter kann sich in diesen Fällen bemühen, ein Ersatzfahrzeug zu stellen, ist jedoch dazu in keinem Fall verpflichtet. Für persönliche Gegenstände des Mieters oder anderer Personen, die im Fahrzeug, z.B. beim Abstellen oder Aussteigen liegen bleiben, haftet der Vermieter nicht. Haftung für Schäden an der Ladung wird grundsätzlich nicht übernommen.
  Der Vermieter versichert, dass:

a) die Fahrzeuge zur Nutzung öffentlicher Straßen der StVO entsprechen, HU und BOKraft abgenommen und Ordnungsgemäß haftpflichtversichert sind.

b) der Inhaber im Besitz einer gültigen Mietwagenkonzession, sowie der Fahrer im Besitz eines Führerscheines und eines Führerscheines zur Fahrgastbeförderung sind.

Der Fahrer ist bei einem unerwartet auftretenden Schaden berechtigt, das Mietverhältnis aus Sicherheitsgründen abzubrechen.

Der Mieter akzeptiert, dass bei einer Beförderung mit historischen Fahrzeugen (Baujahr vor 1970) keine Rückhaltevorrichtungen vorhanden sind.

 

6. Nutzung von Bildmaterial durch den Vermieter:

Der Mieter gibt sein Einverständnis, dass die durch den Vermieter angefertigten Bilder bzw. Filmmaterial für Werbezwecke genutzt werden dürfen. Falls der Mieter dies nicht wünscht, muss er dies dem Vermieter  vorab ausdrücklich schriftlich erklären.

 

7. Haftung des Mieters:

Der Mieter verpflichtet sich, das von Ihm gemietete Fahrzeug schonend zu behandeln und haftet für alle Sach- und Personenschäden, die durch vorsätzliches, fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Bei starker Verschmutzung des Fahrzeuges durch den Mieter ist der Vermieter berechtigt, zusätzlich anfallende Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.

 

 

8. Zahlungsbedingungen:

Der auf der Rechnung ausgewiesene Gesamtbetrag ist vor Mietbeginn laut Zahlungsplan zu überweisen, Bei Stornierung eines Fahrauftrages werden 20 % des Mietpreises in Rechnung gestellt. Bei Stornierung innerhalb von vier Wochen vor Fahrantritt werden 50% des Mietpreises und innerhalb einer Woche vor Fahrantritt 75% des Mietpreises in Rechnung gestellt. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Vermieter nicht zur Auftragsfahrt verpflichtet. Die gesetzliche Rücktrittsfrist von 14 Tagen wird davon nicht berührt.

 

 

9. Gerichtstand:

Das Amtsgericht Traunstein gilt als Gerichtsstand vereinbart.

 

Bulli Paul  -  bullipaul@gmx.de

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